Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, insbesondere bei Veranstaltungstickets mit festem Datum (z.B. Konzerte, Sportveranstaltungen usw.) gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

 

Stornierung, Rücktritt vom Vertrag

2)    Für Tickets gilt: Der Verkäufer ist berechtigt, die Gültigkeit des ursprünglichen Tickets im Falle einer Verlegung der Veranstaltung für den neuen Termin der Veranstaltung zu erklären. Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückgabe des Tickets, es sei denn, der Verkäufer hat die Verlegung des Termins zu vertreten oder der Kunde kann nachweisen, dass die Wahrnehmung des neuen Termins für ihn unzumutbar ist.

3)    Gesetzliche Rücktrittsrechte gelten unbeschadet fort.